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Klasse B
Klasse B-Automatik und BE / B96
Klasse A Zweirad ohne Leistungsbeschränkung
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Merkmale: Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen)
Mit bbH max. 45 km/h, bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 KW bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 ccm
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichkraftfahrzeuge , jeweils bis 45 km/h, bis 50 ccm und bis zu 4 KW Elektromotor
Leermasse bei E-Fahrzeugen bis max. 350 kg ohne die Masse der Batterien
Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: Theorie- und Praxisunterricht
Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung
Theoriestunden: Theorie-Doppelstunden a 90 min
Bei Ersterteilung 12
Bei Erweiterung 6
Zusatzunterricht 2
Fahrstunden: Übungsfahrten nach Bedarf
Voraussetzungen: Sehtest
Biometrisches Passbild
Kurs über lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort ( gibt es bei uns in der Fahrschule)