Klasse AM

Merkmale: Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen)

  • Mit bbH max. 45 km/h, bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 KW bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 ccm
  • Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichkraftfahrzeuge , jeweils bis 45 km/h, bis 50 ccm und bis zu 4 KW Elektromotor
  • Leermasse bei E-Fahrzeugen bis max. 350 kg ohne die Masse der Batterien
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Ausbildung: Theorie- und Praxisunterricht
  • Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung
  • Theoriestunden: Theorie-Doppelstunden a 90 min
  • Bei Ersterteilung 12
  • Bei Erweiterung 6
  • Zusatzunterricht 2
  • Fahrstunden: Übungsfahrten nach Bedarf
  • Voraussetzungen: Sehtest
  • Biometrisches Passbild
  • Kurs über lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort ( gibt es bei uns in der Fahrschule)